Bewerber
Wir arbeiten mit einer ständig wachsenden Anzahl von seriösen Unternehmen zusammen, deshalb finden wir auch den geeigneten Arbeitsplatz für Sie!
Gerne stellen wir unsere Dienstleistung für Bewerber zur Verfügung, die einen Aktivierungs- oder Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit haben, von der ARGE oder dem Jobcenter. Deshalb bitten wir unsere Bewerber im Voraus, sich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. ARGE oder Jobcenter darüber zu informieren, ob ihnen dieser Aktivierungs- oder Vermittlungsgutschein zusteht. Auch wenn Arbeitssuchenden der Vermittlungsgutschein erst zu einem späteren Zeitpunkt zusteht, besteht weiterhin die Möglichkeit sich bei uns zu melden. Wir besetzen ständig neue Stellen.
Sollten unsere Bewerber keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben, helfen wir ihnen selbstverständlich auch gerne auf dem Weg zum neuen Arbeitsplatz.
Vorteile für Bewerber:
- Beratung zu Fördermöglichkeiten
- Passgenauer Arbeitsplatz
- Die Vermittlung ist für Bewerber mit Vermittlungsgutschein kostenfrei, gemäß § 421 g SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 421g SGB III (Vermittlungsgutschein)
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse